Worum geht es?
Sofern Sie gewerblich Export- und Importgeschäfte betreiben wollen, müssen Sie dieses Gewerbe anmelden.
Das erfolgt beim Ordnungs- bzw. Gewerbeamt der Landkreise oder kreisfreien Städte, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Geschäftstätigkeit ausüben wollen.
Grundsätzlich reicht die Anmeldung Ihres Gewerbes aus, eine Erlaubnispflicht besteht nicht.
Lediglich für den Export oder Import bestimmter Waren können Genehmigungen erforderlich sein.
Und hier wird es dann interessant, denn dann kommen wir ins Spiel.
Es werden u.a. Fragen auftauchen wie:
Welche Märkte kommen in Betracht?
Welche exportkontrollrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten?
Ist mein Finanzrahmen ausreichend?
Welche Absatzmöglichkeiten und Produktanforderungen muss ich beachten?
Wie sind die Zoll- und Einfuhrbestimmungen der jeweiligen Zielmärkte?
... und vieles Mehr
neben der Unterstützung, zu den sicherlich auftauchenden Fragen, haben wir auch zusätzliche Anleitungs - und Beratungsangebote durch die IHK:
- Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigung von
- Außenwirtschaftsdokumenten
- Ausstellen von Carnet ATA/CPD
- Beratung zum Außenwirtschafts- und Zollrecht
- Beratung zu Ein- und Ausfuhrbestimmungen
- Beratung zu länderspezifischen Dokumenten
- Markteintrittsberatung und Unterstützung der Kooperationsanbahnung
- Messeberatung und Unterstützung der Messebeteiligung sowie Fördermittelberatung
- Seminarangebote in den Bereichen Außenwirtschafts- und Zollrecht
- Länderveranstaltungen
Nächste Termine
10.06.2026 | 09:30 Uhr - 10:30 Uhr
04.11.2026 | 09:30 Uhr - 10:30 Uhr