Die Registrierung ist leider bereits geschlossen. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Erweiterung der Fahrtenschreiberpflicht ab 01.07.2026
Ab dem 1. Juli 2026 wird
- die Anwendungspflicht der Lenk- und Ruhezeitenvorschriften und
- die Fahrtenschreiberpflicht
durch das unmittelbar geltende EU-Recht
- bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen oder
- bei Kabotagebeförderungen
auch auf Fahrzeuge, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 t übersteigt, ausgedehnt.
Dies ergibt sich aus der ab dem 01.07.2026 geltenden Fassung des Art. 2 Abs. 1 lit. aa) der sog. „Lenk- und Ruhezeiten“-Verordnung (EG) Nr. 561/2006.
Neben Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs können auch andere Unternehmen, die grenzüberschreitende Güterkraftverkehre durchführen und für die keine der Ausnahmeregelungen nach Art. 3 der sog. „Lenk- und Ruhezeiten“-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 greifen, von der neuen Ausrüstungspflicht mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (Smart Tacho Version 2) betroffen sein.
Dies könnte – unter bestimmten Voraussetzungen (!) und je nach Rechtsauslegung – beispielsweise auch Unternehmen betreffen, die grenzüberschreitenden Werkverkehr betreiben, so dass ein Fahrtenschreiber auch in diese Fahrzeuge zu verbauen wäre. In diesen Fällen könnte dann die in Art. 3 lit. ha) VO (EG) Nr. 561/2006 für bestimmte Beförderungen im Werkverkehr existierende Ausnahmeregelung nicht zur Anwendung gelangen. Das Bundesministerium für Verkehr hat die GD Verkehr der Europäischen Kommission Mitte Dezember 2025 angeschrieben und um eine Auslegung der Regelungen zur "Werkverkehrs-Ausnahme" gebeten (Ergebnisse hierzu liegen derzeit noch nicht vor).
Unternehmen sollten frühzeitig vor dem 30.06.2026 klären, ob entsprechende Fahrzeuge nachzurüsten sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass derartige Fahrzeuge auch über den 01.07.2026 hinaus im Rahmen der dann geltenden neuen fahrpersonalrechtlichen Vorgaben weiterhin rechtmäßig eingesetzt werden.
Weitere Infos zum Thema finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter
https://www.ihk.de/meo/produktmarken/branchen/verkehr/eg-sozialvorschriften/digitales-kontrollgeraet/fahrtenschreiberpflicht-ab-01-07-2026-6847604
Sprecher
René Kupfer
Head of Customer Success Reseller Solution @ Kienzle Automotive GmbH