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Das erwartet Sie
In den internationalen Zolldokumenten hat die Digitalisierung schon seit längerem Einzug genommen.
Das Carnet wird in zwei Stufen digitalisiert:
- Die erste Stufe war die elektronische Carnet-Beantragung (eCarnet). Dieser Schritt ist abgeschlossen und so können bei mittlerweile 72 IHKs in Deutschland Carnets elektronisch beantragt werden. (Bereits in Essen komplett umgesetzt)
- Der zweite Schritt ist das volldigitale Carnet, das sogenannte „dCarnet“. Hierzu arbeitet die DIHK mit der Generalzolldirektion und ausgewählten IHKn eng zusammen.
Status Quo zum volldigitalen Carnet
- Volldigitalisierung zum 1. Juni 2026 geplant
- Teilnehmende Länder: Europäische Union, Schweiz, Vereinigtes Königreich und Norwegen.
In naher Zukunft soll es nicht mehr nötig sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papierform bei der IHK abzuholen. Stattdessen soll es einen QR-Code geben, der vom Zoll elektronisch abgelesen wird – ganz ohne Papier.
Dieses volldigitale ATA-Carnet testen sechs IHKs bereits im Rahmen eines DIHK-Pilotprojekts: die IHK München und Oberbayern, die IHK Berlin, die Handelskammer Hamburg, die IHK Südlicher Oberrhein, die IHK Hochrhein-Bodensee sowie die IHK Essen.
Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden es zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Damit sind dann bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder am Start, weitere werden schrittweise nachziehen.
Die ICC verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis 2027 vollständig einzuführen. Die Übergangsphase soll so kurz wie möglich gehalten werden. Gleichzeitig bittet die DIHK schon jetzt um Verständnis, falls der Übergang zum volldigitalen Carnet zeitweise nicht ganz reibungslos verlaufen sollte.