Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll die Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit niedrigeren Umweltstandards vermeiden.
Die Vorschrift betrifft zunächst alle Unternehmen, die Aluminium, Eisen/Stahl, Düngemittel, Strom, Wasserstoff und Zement aus Nicht-EU-Ländern importieren. Die Ausweitung auf andere Warenkreise ist jedoch absehbar. Berichtspflichtig ist jeweils der Zollanmelder.
Ab dem 01. Oktober 2023 beginnt die Übergangsphase. Daher kommen erste Meldepflichten bereits jetzt auf die Unternehmen zu: Importeure müssen die direkten und indirekten Emissionen ihrer Produkte berechnen und dokumentieren. Die Meldungen müssen quartalsweise erfolgen. Die erste Meldung ist spätestens Ende Januar 2024 für das letzte Quartal 2023 fällig.
Die vollständige Umsetzung der Vorschrift ist für Januar 2026 geplant.
Wir laden Sie ein zu einer kostenlosen Online-Veranstaltung:
Montag, 30.10.2023, 14:00 - 15:30 Uhr.
Schwerpunkte des Webinars
Die IHK zu Essen bietet dieses Webinar an in Kooperation mit der
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Josephine Möslein
Referatsleiterin Europäische Energie- und Klimapolitik,Patrick Kalski
Director - Customs, Excise & International TradeSebastian Klotz
Senior Manager, Sustainability & Digital Technology