Veranstaltung: IHK-Themenforum: "Aktuelles zur E-Rechnung“

Während das Umsatzsteuerrecht zurzeit noch ermöglicht, mit Papierrechnungen oder auch anderen Formate wie z. B. PDF zu arbeiten, sieht der Gesetzgeber zum 01.01.2025 eine Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen für inländische steuerpflichtige Umsätze für alle Unternehmen vor; ab dem 01.01.2027 wird dann die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800 T€ kommen und ab 2028 wird eine gesetzliche Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich für alle Unternehmen gelten.

Die künftige E-Rechnung muss der europäischen CEN-Norm EN 16931 bzw. den in einer EU-Richtlinie festgelegten Syntaxen entsprechen. Abweichend davon können die Vertragsparteien ein anderes Format vereinbaren, wenn die Extraktion der erforderlichen Daten für das ab 2028 angekündigte Meldesystem sichergestellt werden kann.

Wir möchten interessierten Unternehmen aus der meo-Region in einer kostenfreien Veranstaltung das Thema erklären und laden Sie ein, sich zu informieren und Fragen zu stellen.

Referent: 
Guido Badjura, DATEV eG, Düsseldorf

Teilnahmekosten: keine  

Ort: IHK zu Essen, Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen, Plenarsaal, 5. Etage  

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass wir für die Teilnahme an dieser Veranstaltung keine Teilnahmebestätigung ausstellen.

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Ansprechpartnerin:

Stefanie Albus

Industrie  und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen

Tel:     +49 201 1892 146
Email: stefanie.albus@essen.ihk.de
 

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8. Oktober 2024, 14:00 - 16:00 Uhr (MESZ)

Die E-Rechnungspflicht kommt ab 2025! Alles, was Sie jetzt wissen müssen: Vorgaben, Vorteile und Optimierungsmöglichkeiten 
 
Spätestens seit Sommer 2023 ist die E-Rechnung in den Schlagzeilen. Und auch davor war sie für Lieferanten öffentlicher Auftraggeber bereits nicht mehr wegzudenken. 
Die nächste Stufe der digitalen Rechnungslegung ist die E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen (B2B). Ab 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können.  
Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird, mit verschiedenen Übergangsfristen, bis 31.12.2027 eingeführt. 
Mit Einführung des von der Ampelkoalition geplanten elektronischen Meldesystems zur Bekämpfung des Umsatzsteuer-Betrugs wird die E-Rechnung in absehbarer Zeit unabdingbar im B2B-Bereich. 
Die Papierrechnung hat somit in wenigen Jahren ausgedient! 
Seien Sie vorbereitet und erfahren Sie in unserem kompakten, praxisnahen Vortrag alles, was Sie zur Umsetzung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen wissen müssen. 
Wir informieren Sie über die aktuellen gesetzlichen Hintergründe und Vorgaben, erläutern die geltenden Übergangsfristen und zeigen Ihnen, wie die gängigen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung verwendet werden. 
Nutzen Sie die Umstellung außerdem als Chance für Ihr Unternehmen, bestehende Prozesse auf den Prüfstand zu stellen und zu optimieren. Eine digitalisierte Buchhaltung bietet Ihnen – auch außerhalb der Rechnungsstellung – viele Vorteile: 
·      Kosten reduzieren durch weniger Papiereinsatz und mehr Effizienz in der Buchführung und im Controlling 
·      Zukunftsgerichtete Unternehmensführung durch aktuelle Kennzahlen 
·      Zeit sparen durch medienbruchfreie Prozesse im gesamten Unternehmen, 
·      Fehler reduzieren durch verringerten manuellen Erfassungsaufwand 
·      Rechtssicher die gesetzlichen Vorgaben von Landes- und Bundesbehörden erfüllen 
Inhalte 
·      Gesetzliche Grundlagen, Übergangsfristen und Ausblick auf das elektronische Meldesystem für Rechnungen 
·      Abgrenzung der Begriffe digitale Rechnung und E-Rechnung 
·      Der Nutzen beim Einsatz von E-Rechnungen 
·      Übersicht über verschiedene E-Rechnungsformate und deren Einsatzszenarien 
·      Praktischer Einsatz und Mehrwert für die Buchführung und weitere Unternehmensbereiche 
 

Ansprechpartnerin:

Stefanie Albus
Industrie‑ und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Tel: +49 201 1892 146
Email: stefanie.albus@essen.ihk.de