EUDR in der Praxis: Was Unternehmen bis zum 30. Dezember 2026 umsetzen müssen

Wir laden Sie herzlich zu unserem kostenfreien Webinar „EUDR in der Praxis: Was Unternehmen bis zum 30. Dezember 2026 umsetzen müssenam 17. November 2026 von 10:30 bis 11:30 Uhr ein. 

 

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EUDR bringt ab Ende 2026 neue Anforderungen für Unternehmen, die mit Rohstoffen wie Holz, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja oder Rind sowie daraus hergestellten Produkten handeln. Die Veranstaltung gibt einen kompakten Überblick über den aktuellen Rechtsstand, klärt, wer betroffen ist, und zeigt, welche Schritte jetzt erforderlich sind.

 

Den Zugangslink zum Webinar erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail. 

Anmeldung

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AGB & Kundeninformationen: *
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Wir weisen Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Veranstaltung Bildaufnahmen zu Zwecken der PR- und Öffentlichkeitsarbeit erstellt werden können. Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

Nach der Veranstaltung erhalten Sie gegebenenfalls eine E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse, in der wir um Ihr Feedback bitten. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für diesen Zweck jederzeit formlos widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Senden Sie uns dazu bitte eine Nachricht an alicia.pabst@essen.ihk.de.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

Das erwartet Sie

 

Ab 30. Dezember 2026 gilt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für große und mittlere Unternehmen, Kleinst- und Kleinunternehmen folgen am 30. Juni 2027. Betroffen ist, wer Holz, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja oder Rinder sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Möbel, Reifen oder Papierverpackungen einführt, herstellt oder weiterverkauft. Nach der Novelle Ende 2025 und den Anpassungen im Sommer 2026 sind viele Unternehmen unsicher, ob und in welcher Rolle sie betroffen sind.
Die Veranstaltung ordnet den aktuellen Rechtsstand ein und zeigt, welche Schritte bis zum Jahresende anstehen.

Inhalte

  • Betroffenheit klären: Welche Rohstoffe und Erzeugnisse erfasst sind und was der Delegierte Rechtsakt vom Juli 2026 geändert hat.
  • Die eigene Rolle bestimmen: Wer eine Sorgfaltserklärung abgeben muss und wer nur Referenznummern aufbewahrt.
  • Sorgfaltspflichten in der Praxis: Lieferantendaten, Geodaten, Risikobewertung, Dokumentation.
  • Das EU-Informationssystem: Registrierung, Sorgfaltserklärung, Referenznummer und Zollanmeldung.
  • Fahrplan bis zum 30. Dezember 2026
  • Zeit für Ihre Fragen.

Zielgruppe
Geschäftsführung, Einkauf, Zoll und Compliance aus Industrie, Handel und Handwerk. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Sprecher

Alexander Rütjes

Mitgründer und Geschäftsführer @ Polygon One GmbH, Düsseldorf, Softwareanbieter für EUDR & PPWR

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Seien Sie dabei! 

Wir freuen uns auf Sie! 

17. November 2026, 10:30 - 11:30 Uhr (MEZ)

Kontakt


Andrea Henning 

Tel.: 0201 1892 255

E-Mail: andrea.henning@essen.ihk.de