Intrahandelsstatistik 2025

- Sonderfälle, Tipps und Tricks für die Praxis -

Intrastat-Meldungen erfassen den tatsächlichen Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Sendungen und Eingänge zentral zu melden - in Deutschland an das Statistische Bundesamt. 

Wir laden Sie herzlich zu unserer kostenfreien online-Veranstaltung ein: 
26. März 2025, 09:00 - 12:00 Uhr. 
Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihre Teilnahme. Erfahren Sie praxisnahe Tipps und Tricks zur Intrahandelsstatistik. 

Referentin:
Dipl.-Finanzwirtin Jenny Clermont
Hauptsachbearbeiterin im Statistischen Bundesamt Bonn. 

Anmeldung

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Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedsstaaten tätigen, sind zur Abgabe von "Intrastat-Meldungen" verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden.

Auch fast 30 Jahre nach Einführung der Intrastat kommen immer noch Fragen zur Auskunftspflicht, zur Warenbewertung und zur Behandlung besonderer Geschäftsvorgänge auf. Lohnveredelungen, Lagergeschäfte, Teillieferungen, Rücksendungen, Ersatzlieferungen, Reihengeschäfte, Teilzahlungen, Gutschriften und Korrekturen sowie Befreiungen sind die häufigsten Problemfelder.

In der Regel nutzen die Auskunftspflichtigen auch die innerbetrieblichen Informationsquellen der Umsatzsteuer zur Erstellung der Intrastat. Die Zusammenhänge zwischen Intrastat und Umsatzsteuer sind deshalb bedeutsam. Dies gilt insbesondere für die Abgrenzung bzw. die Unterschiede dieser beiden Meldeverpflichtungen. 

Im Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer neben der Einführung in die Grundlagen auch Beispiele zu Sonderfällen mit Musterlösungen, um die Abgabe der Intrastat-Meldung zu erleichtern. Sie lernen die wichtigsten Grundlagen und Vorschriften für die selbständige Abgabe einer korrekten Intrastat-Meldung kennen.

Das Seminar ist für Einsteiger und Fortgeschritttene geeignet, da es zunächst die Grundlagen vermittelt und anhand von Fallbeispielen auch Sonder- und Spezialfälle aufzeigt.

Inhalt der Veranstaltung 

  • Einführung in die Intrahandelsstatistik
  • Änderungen in der Intrahandelsstatistik
  • Sonderfälle
  • Berichtigungen (Gutschriften, Stornos, etc.)
  • Befreiungen und Vereinfachungen
  • Umsatzsteuer und Intrastat (Differenzen, Mahnwesen)

Ziele der Veranstaltung

Sie werden...

  • die statistischen Anforderungen und Meldepflichten verstehen,
  • die geforderten Angaben korrekt ermitteln können,
  • Hilfsmittel kennenlernen,
  • die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen "Intrastat" und "Umsatzsteuer" erfahren,
  • sicher auch mit komplexen Fragestellungen umgehen und Lösungswege finden.

Für wen ist unsere Veranstaltung relevant? 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meldepflichtiger Unternehmen, Spediteure, Steuerberater, Dienstleister. 

Referentin

Dipl.-Finanzwirtin Jenny Clermont 
Hauptsachbearbeiterin im Statistischen Bundesamt Bonn

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Seien Sie dabei!

Wir freuen uns auf Sie!

26. März, 9:00 - 12:00 Uhr (MEZ)