Das erwartet Sie
Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern außerhalb der EU sogenannte Präferenzabkommen abgeschlossen. Diese ermöglichen es, bei der Einfuhr in Drittstaaten oder in der EU Einfuhrzölle zu sparen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Präferenz-Ursprungsnachweis wie eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung. Innerhalb der EU ist die (Langzeit-)Lieferantenerklärung entscheidend, um die Präferenzursprungseigenschaft nachzuweisen.
Um solche Nachweise ausstellen zu können, müssen die entsprechenden Ursprungsregeln beachtet und eine Präferenzkalkulation als Nachweis erstellt werden. Viele sind sich nicht bewusst, wie die präferenziellen Ursprungsregeln für das jeweilige Produkt und Land anzuwenden sind und welche Gestaltungsspielräume genutzt werden können.
In diesem Webinar werden folgende Themen behandelt:
- Warenursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union
- Überblick über die Zollpräferenzabkommen der EU
- Arbeiten mit der Zollseite "WuP online"
- Ursprungsregeln im Überblick: Minimalbehandlungen, Positionswechsel, Wertregeln, gemischte Regeln, Verarbeitungsregeln
- Präferenzkalkulationen erstellen und dokumentieren (Praxisbeispiel)
- Ursprungsregelungen für die Ausstellung von Präferenznachweisen anhand von Länder-Beispielen
